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Hüttenreglement

Schuppiskorporation Emmishofen / Kreuzlingen

Nutzungsreglement der Blockhütte, Grillstelle und WC-Anlage

1. Zweckbestimmung

Die Blockhütte mit Grillplatz dient den Mitgliedern der Korporation sowie Drittpersonen für gesellschaftliche Anlässe. Die Schuppiskorporation Emmishofen/Kreuzlingen ist Eigentümerin der Anlage inkl. Umschwung. Die Blockhütte kann von erwachsenen Personen zur vorübergehenden und befristeten Benützung gemietet werden.

Für Festlichkeiten mit hoher Emission (Jugend-Partys mit lauter Musik usw.) ist die Anlage nicht geeignet.     

Platzangebot

-  bis 25 Personen in der Blockhütte

-  bis 30 Personen im bedeckten und windgeschützten Vorraum

2. Miete

Die Miete für die ganze Anlage beträgt pro Tag/Nacht CHF 350.00

In der Miete inbegriffen sind Strom, Wasser, Benützung von Koch-/Essgeschirr, Benützung Grillplatz, sowie Brennholz für den haushälterischen Gebrauch.

Die Miete ist innert 14 Tagen nach Erhalt der provisorischen Reservationsbestätigung zu überweisen. Mit dem Zahlungseingang gilt das Mietobjekt als definitiv reserviert, andernfalls verfällt die Reservation. Bis 30 Tage vor Mietbeginn wird bei Vertragsrücktritt ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 verrechnet. Bei Vertragsrücktritt zu einem späteren Zeitpunkt verfällt der gesamte Mietpreis zu Gunsten der Schuppiskorporation Emmishofen.

Bei der Übergabe des Schlüssels ist eine Kaution von CHF 100.00 bar zu leisten, welche bei ordnungsgemässer Rückgabe der Mietobjekte inkl. Inventar zurückerstattet wird.

3. Mieter/Mieterin

Als Mieter gilt der/die Reservierende, welche(r) selbst während der Dauer der Veranstaltung anwesend zu sein hat. Nach der definitiven Reservation sind alle weiteren Vereinbarungen (Zeitpunkt der Hüttenübergabe etc.) mit dem Hüttenwart abzusprechen.

4. Zufahrt, Zugang und Parkieren  

Die Koordinaten des Parkplatzes sind (47.6367 / 9.1553)

Die Zufahrt zur Blockhütte ist ausschliesslich nur für ein Zulieferfahrzeug und Notfall- fahrzeuge gestattet. Alle anderen Motorfahrzeuge sind auf dem Parkplatz bei der Kirche Bernrain abzustellen. Der Fussweg zur Blockhütte hat ausschliesslich über den befestigten Waldweg zu erfolgen Gäste sind mit einem entsprechenden Situationsplan, der von unserer Homepage heruntergeladen werden kann, zu bedienen

5. Haftung

Alle Benützer sind verpflichtet zur Blockhütte und deren Einrichtungen, sowie der Umgebung Sorge zu tragen.

Verursachte Schäden sind unaufgefordert bei der Schlüsselrückgabe dem Hüttenwart zu    melden. Fehlendes oder defektes Inventar, sowie entstandene Schäden an Gebäuden, Mobiliar und Umschwung werden dem Mieter verrechnet. Bei Verlust des Schlüssels werden die Kosten hierfür inkl. allfälliger Folgekosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Für zusätzliche Aufwendungen, welche durch Nichteinhaltung der in diesem Reglement aufgeführten Bestimmungen entstehen, haftet ebenfalls der Mieter.

Für Schadenersatzansprüche der Nutzer untereinander oder Dittpersonen im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjektes, lehnt die Schuppiskorporation Emmishofen/Kreuzlingen jegliche Haftung ab.

6. Rückgabe des Mietobjekts

Die benützten Lokalitäten, Blockhütte und WC, sind besenrein dem Vermieter zu übergeben.

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Schlüsselrückgabe an die Vermieterin bis um 09.00 Uhr des folgenden Tages.

Die Kaution wird nach erfolgter Abnahme des Mietobjektes bar zurückerstattet. Bei nicht ordnungsgemässer Übergabe kann die Kaution einbehalten werden.

7. Allgemeines

Allfällige Markierungen (Ballone etc.) auf dem Weg zur Blockhütte sind unmittelbar nach der Veranstaltung zu entfernen und sachgerecht zu entsorgen. Das Abbrennen von Feuerwerk ist untersagt. Die Nachtruhe der Anwohner darf nicht gestört werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Ruhestörungen. Die Verwendung von Musikanlagen ausserhalb der geschlossenen Blockhütte ist nicht erlaubt. Die Wiese neben der Schuppishütte ist Privateigentum und darf nicht genutzt werden.

Beim Verlassen der Blockhütte inkl. Nebengebäude hat der Mieter alle Fenster und Türen zu schliessen sowie das Licht zu löschen und Stromverbraucher vom Netz zu nehmen. Sämtliche Abfälle müssen nach der Benützung mitgenommen und selbst entsorgt werden.

Kreuzlingen, Juli 2022                                            Die Schuppiskorporation

Reglement Schuppiserblockhütte 2022.pdf [pdf, 180 KB]